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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22 B (https://dejure.org/2022,18791)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.05.2022 - L 2 AS 234/22 B (https://dejure.org/2022,18791)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - L 2 AS 234/22 B (https://dejure.org/2022,18791)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29.10.2021 zum Aktenzeichen L 2 AS 819/21 B im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 02.04.2014 zum Az. B 4 AS 27/13 R) entschieden hat, handelt es sich gebührenrechtlich um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, wenn mehrere Klagen gegen den an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheid über die endgültige Leistungsfestsetzung einerseits und andererseits gegen die deshalb an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheide über die Erstattung von zunächst vorläufig zu hoch bewilligten Leistungen für denselben Zeitraum erhoben werden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesgerichtshofs ist von derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG in der Regel auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (vgl. BGH Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 73/10 -, juris Rn. 10; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R -, juris Rn. 15).

    Zwar sind hier Individualansprüche verschiedener Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft streitig, jedoch können auch mehrere Aufträge verschiedener Auftraggeber "dieselbe Angelegenheit" sein und zwar auch dann, wenn die Angelegenheit verschiedene Gegenstände und teilweise getrennte Prüfaufgaben betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014, a.a.O., juris Rn. 17).

    Dabei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (§ 330 Abs. 3 S. 1 SGB III i.V.m. § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II), die insbesondere eine subjektive Kenntnis des Eintritts einer Überzahlung oder eine fahrlässige Unkenntnis davon nicht voraussetzt und damit keine Prüfung von subjektiven Aufhebungsvoraussetzungen erfordert (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014, a.a.O., juris Rn. 17).

  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesgerichtshofs ist von derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG in der Regel auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (vgl. BGH Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 73/10 -, juris Rn. 10; BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R -, juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - L 2 AS 819/21

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29.10.2021 zum Aktenzeichen L 2 AS 819/21 B im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 02.04.2014 zum Az. B 4 AS 27/13 R) entschieden hat, handelt es sich gebührenrechtlich um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, wenn mehrere Klagen gegen den an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheid über die endgültige Leistungsfestsetzung einerseits und andererseits gegen die deshalb an die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichteten Bescheide über die Erstattung von zunächst vorläufig zu hoch bewilligten Leistungen für denselben Zeitraum erhoben werden.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2020 - L 13 AS 109/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Grundsatz der Identität

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22
    Es wurden keine unterschiedlichen Einwände gegen die jeweiligen Verwaltungsakte vorgetragen und es waren auch keine unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Besonderheiten, wie beispielsweise subjektive Aufhebungsvoraussetzungen im Rahmen von § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 des Sozialgesetzbuches 10. Buch, zu prüfen (vgl. dazu LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.11.2020 - L 13 AS 109/18 B -, juris Rn. 30; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018 - L 1 SF 263/18 B -, juris Rn. 23).
  • LSG Thüringen, 17.10.2018 - L 1 SF 263/18

    Aus der Staatskasse dem Rechtsanwalt für zwei Parallelverfahren zu erstattende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 2 AS 234/22
    Es wurden keine unterschiedlichen Einwände gegen die jeweiligen Verwaltungsakte vorgetragen und es waren auch keine unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Besonderheiten, wie beispielsweise subjektive Aufhebungsvoraussetzungen im Rahmen von § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 des Sozialgesetzbuches 10. Buch, zu prüfen (vgl. dazu LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.11.2020 - L 13 AS 109/18 B -, juris Rn. 30; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.10.2018 - L 1 SF 263/18 B -, juris Rn. 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2023 - L 19 AS 1486/22

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an

    Wenden sich mehrere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft individuell gegen denselben Gegenstand betreffende Aufhebungs- und Erstattungsbescheide in gerichtlichen Verfahren ist deshalb von derselben Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne auszugehen (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 11.07.2022 - L 7 AS 952/22 B, vom 07.07.2022 - L 7 AS 1924/21 NZB, vom 19.05.2022 - L 2 AS 234/22 B und vom 28.08.2020 - L 2 AS 480/20 B).
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